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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22 NZB   

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https://dejure.org/2022,38440
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22 NZB (https://dejure.org/2022,38440)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22 NZB (https://dejure.org/2022,38440)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - L 2 AS 1144/22 NZB (https://dejure.org/2022,38440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 39/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietwohnung - Kosten für einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Dies ist bei Garagenstellplätzen gegeben, wenn die Wohnung ohne diesen Stellplatz nicht anmietbar ist und dieser auch nicht separat gekündigt werden kann (BSG-Urteil v. 19.05.2021, Az.: B 14 AS 39/20 R, juris Rn. 17).

    Ebenso hat das BSG in dem Urteil vom 19.05.2021 (Az.: B 14 AS 39/20 R, a.a.O., Rn. 20) klargestellt, dass es bei fehlender Abtrennbarkeit eines mitvermieteten Stellplatzes bei den Regelungen über die Kostensenkung bei Unangemessenheit verbleibt.

    Dieser Rechtssatz trifft bei Annahme einer fehlenden Abtrennbarkeit eines nicht zu Wohnzwecken angemieteten Raumes jedoch lediglich eine Aussage zur Angemessenheit der Kosten und stellt in Bezug auf die Gesamtmiete klar, dass für Wohnungen mit Stellplatz bei fehlender Abtrennbarkeit keine höheren Angemessenheitswerte gelten als für Wohnungen ohne Stellplatz (BSG Urteil v. 19.05.2021, Az.: B 14 AS 39/20 R, juris Rn. 20).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, den Rechtssatz aufgestellt, dass die Kosten für eine Garage von dem SGB II-Träger regelmäßig nicht zu übernehmen seien, es sei denn, die Wohnung sei ohne Garage nicht anmietbar und der Mietpreis halte sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort.

    Soweit der Beklagte vorbringt, dass das SG hiermit den im BSG - Urteil vom 07.11.2006 (Az.:B 7b AS 10/06 R, juris Rn. 28) entwickelten Rechtssatz widerspricht, ist dem nicht zu folgen.

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Ferner ist auch geklärt, dass ausnahmsweise auch nicht zu Wohnzwecken angemietete Räume oder Plätze Bestandteil des Unterkunftsbedarfs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II darstellen können, wenn diese untrennbarer Gegenstand des Mietvertrages geworden sind (vgl. BSG Urteil v. 06.08.2014, Az.: B 4 AS 37/13 R, juris Rn. 21; BSG Urteil v. 16.06.2015, Az.: B 4 AS 44/14 R, juris Rn. 35).
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Ferner ist auch geklärt, dass ausnahmsweise auch nicht zu Wohnzwecken angemietete Räume oder Plätze Bestandteil des Unterkunftsbedarfs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II darstellen können, wenn diese untrennbarer Gegenstand des Mietvertrages geworden sind (vgl. BSG Urteil v. 06.08.2014, Az.: B 4 AS 37/13 R, juris Rn. 21; BSG Urteil v. 16.06.2015, Az.: B 4 AS 44/14 R, juris Rn. 35).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Nachdem sich die Kläger mit der am 06.02.2018 erhobenen Klage auch nicht mehr gegen die Höhe des anzurechnenden Einkommens gewehrt haben, sondern ihr auf Gewähr höherer Leistungen gerichtetes Klagebegehren ausschließlich auf die fehlende Berücksichtigung der vollständigen mietvertraglichen Aufwendungen für den Zeitraum vom 01.09.2017 bis 28.02.2018 stützen, haben siewirksam den Streitgegenstand auf die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung begrenzt (BSG, Urteil v. 04.06.2014, Az.: B 14 AS 42/13 R, juris Rn. 10-11).
  • BSG, 29.12.2016 - B 4 AS 277/16 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 2 AS 1144/22
    Fehlt es aber an der Kenntnis von der Obliegenheit zur Kostensenkung, fehlt es an der subjektiven Möglichkeit der Kostensenkung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Insoweit ist ein Kostensenkungsaufforderung im Regelfall Voraussetzung dafür, dass der SGB II-Träger die Kosten der Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Kosten beschränken kann (s. BSG Urteil v. 17.12.2009, Az.: B 4 AS 19 /09 R, juris Rn. 14; BSG Beschluss v. 29.12.2016, Az.: B 4 AS 277/16 B, juris Rn. 14.).
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